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Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
6 vorrätig
Beschreibung
Gleich zu Schwangerschaftbeginn zwei Stunden für die Basics, Ernährung in der Schwangerschaft, Blick in die Mutterschutzrichtlinien, Ernährung in der Schwangerschaft, Bewegung in der Schwangerschaft, Erstlingsausstattung und vieles mehr.
Bitte bringe ein Handtuch mit! Matten und Kissen sind vorhanden.